Arendonk
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Im Nordosten der Provinz Antwerpen, im Bezirk Turnhout, liegt auf 5057 Hektar in einem Sand und Sumpfgebiet, die ländliche Idylle Arendonk, die ca. zehntausend Einwohner zählt.
Arendonk war schon Grenzgemeinde neben dem Prinzbistum Lüttich im Herzogtum Brabant; da zog sich nach der Trennung der niederländischen Regionen in 1648 eine weitere Grenze gegenüber den vereinten Provinzen. Im Herzogtum Brabant gehörte die „Herrlichkeit“ Arendonk zum Land von Turnhout; zusammen mit Oud-Turnhout, Weelde, Poppel, Ravels, Merksplas, Beerse, Vosselaar, Gierle, Lille und Wechelderzande.
Auf kirchlichem Gebiet lag Arendonk im Prinzbistum Lüttich, bis zur Errichtung neuer Bistümer in 1559: die Gemeinde unter dem Bistum ´s Hertogenbosch, im Erzdiakonat von Kempen und der Gilde Hilvarenbeek. In der zweiten Hälfte des 17ten Jahrhunderts wurde für den spanischen Teil des genannten Bistums eine neue Einigung angestrebt, die erst in 1730 erzielt wurde mit einer Umbesetzung in das Bistum Antwerpen und die Gilde Geel.
Auf verwaltungstechnischer Ebene gehörte die Freiheit Arendonk zum Distrikt Turnhout im Herzogtum Brabant.
Obwohl nicht im Territorium der Gemeinde gelegen, sollten wir die beiden kirchlichen Institutionen beachten die einen nicht zu unterschätzenden Einfluß auf die Einwohner ausübten. Die Erste befindet sich im Territorium der Gemeinde Mol, genannt Priorij Postel. Diese wurde 1140 unabhängig von der Abtei Floreffe (Provinz Namur) gegründet und in 1621 zur Abtei befördert, um unter französischer Besatzung in 1797 aufgelöst zu werden. Die zweite kirchliche Institution ist die Priorij Corsendonk, in 1395 von Maria von Brabant, Herzogin von Gelder, im Territorium Oud-Turnhout gegründet und 1783 von Jozef II aufgelöst wurde.
Arendonk war an den europäischen Höfen bekannt für seine Falkner. Bereits 1592 und 1632 gründeten Falkner sowohl eine Gesellschaft für ihre Reisen in die baltischen Länder und Polen sowie für das Falkenlegen in Dänemark. (Netze auslegen für Falken) Dienst beim König von Schweden wurde einberufen um einer Vormundschaftsverpflichtung zu entweichen. Die langwierige Abwesenheit der Falkner zwang ihn Vollmächte zur verleihen.
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